Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Grundlage der AGBs und allgemeine Definition
Die hier beschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kauf-, Vermietungs- und Projektverträge mit der Firma main lights Veranstaltungstechnik vertreten durch deren Geschäftsführer bzw. Mitarbeiter.
Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, die mit der Firma main lights Veranstaltungstechnik einen rechtsgültigen Vermietungs- oder Kaufvertrag eingehen. Verbraucher in diesem Sinne ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist dagegen jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Bei Verbrauchern, d.h. Personen, die Verträge über die Lieferung beweglicher Sachen zu einem Zweck abschließen, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Verbrauchers zugerechnet werden kann, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (= UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
1. Vertragsbindung/Vertragsbedingungen/Vertragszustandekommen
1.1 Definition des Auftrages
Alle Aufträge sind zu jedem Zeitpunkt klar und eindeutig zu formulieren. Jegliche Weisungen, die nicht eindeutig, unmissverständlich und vor allem schriftlich formuliert und kommuniziert wurden, sind für die Firma main lights Veranstaltungstechnik nicht bindend.
1.2 Angebotserstellung/Kostenvoranschlag/Gültigkeit/Bestätigung
Bei allen Projekten hat der Interessent bzw. Kunde alle in direktem Zusammenhang mit der Angebotserstellung stehenden Kosten zu übernehmen. Die Firma main lights Veranstaltungstechnik behält sich dieses Recht vor und wird im Vorfeld des Projekts die entstehenden Kosten aufzeigen. Zu diesen Kosten zählen u.a. Ortsbesichtigungen, das Erstellen von Zeichnungen sowie durchgeführte Arbeiten an Geräten (Reparaturen).
Angebote werden grundsätzlich nur in Absprache mit dem Kunden erstellt, und sind für diesen nicht bindend. Sie enthalten nur die vom Kunden gewünschten Informationen.
Die von der Firma main lights Veranstaltungstechnik erstellten Angebote sind zeitlich begrenzt und nur für die auf den Angeboten angegebenen Zeiträume bindend, sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen im Vorfeld getroffen wurden. Preisveränderungen bei Importwaren sind hiervon ausgenommen (Währungsaufschlag).
1.3 Angebotsannahme
Eine Angebotsannahme ist nur auf dem unveränderten Originalangebot möglich. Angebotsänderungen können nur in beiderseitigem Einvernehmen erfolgen und bedürfen zwingend der Schriftform. Die Firma main lights Veranstaltungstechnik verwendet ausschließlich ihre firmeneigenen Vertragsunterlagen. Hiervon ausgenommen sind Warenkaufbestellungen.
1.4 Vertragsbestandteile
Vertragsbestandsteile sind technische, zeitliche, örtliche und preisliche Angaben.
2. Preise
Die Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Versand, Mehrwertsteuer und sonstiger gesetzlicher Abgaben in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.
3. Gültigkeit des Vertrages/Terminbindung/Bindung an andere Bedingungen
Die Einhaltung aller vertraglichen Verpflichtungen ist für die weitere Ausführung unabdingbar. Eine Zuwiderhandlung gegen Vertragsbestandteile bietet der anderen Partei die Möglichkeit, von dem Vertrag zurückzutreten und ist demnach nicht mehr gebunden.
Der Kunde ist an alle technischen Spezifikationen, die in der Vertragsanlage übergeben werden, gebunden. Die Firma main lights Veranstaltungstechnik haftet nicht für aus Nichtbeachtung dieser Bedingungen entstehenden Ausfällen oder Schäden.
4. Vertragsstrafen
4.1 Höhere Gewalt
Die Firma main lights Veranstaltungstechnik haftet nicht für durch höhere Gewalt verursachte terminliche Verzögerungen oder Ausfälle wie u.a. Boykott, Krieg, politische Unruhen, Verweigerung von Genehmigungen, verkehrsabhängige Verspätungen, KFZ-Schäden, etc.
4.2 Vertragsrücktritt/Stornierung
Bei Stornierung von weniger als 8 Wochen, aber mehr als 2 Wochen vor Durchführung werden 10% der vertraglich vereinbarten Summe als Bearbeitungsgebühr sofort fällig. Davon ausgenommen sind bis dahin erbrachte Leistungen, sowie entstandene Kosten, die bei einer Auftragsstornierung separat in Rechnung gestellt werden.
Sollte ein Auftrag weniger als 2 Wochen vor Terminierung storniert werden, wird die vertraglich vereinbarte Summe sofort fällig.
5. Lieferbedingungen
Die Firma main lights Veranstaltungstechnik verpflichtet sich durch Zustandekommen eines Vertrages zur termingerechten Lieferung von einwandfreier Ware laut Vertragsbedingungen. Teillieferungen sind nur gegen Anzahlung möglich.
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bei Übernahme bzw. Eingang unverzüglich zu überprüfen, um eine zeitnahe (spätestens nach 3 Werktagen) Reklamation zu gewährleisten.
6. Zahlungsbedingungen
Der Kunde bzw. Auftraggeber verpflichtet sich die angegebenen Zahlungstermine einzuhalten und ausschließlich die auf den Rechnungen angegebene Kontoverbindung zu nutzen.
Überschreitet der Kunde bzw. Auftraggeber die eingeräumten Zahlungsfristen, so werden, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf, ab Eintritt der Fälligkeit bankübliche Zinsen auf den Rechnungsbetrag geschuldet.
Die Firma main lights Veranstaltungstechnik behält sich das Recht vor, nach zweimaliger Mahnung das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche gegenüber der Firma main lights Veranstaltungstechnik, sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber, behält sich die Firma main lights Veranstaltungstechnik das Eigentum an gelieferter Ware vor. Eine Verpfändungsübereignung ist dem Auftraggeber nicht erlaubt.
8. Allgemeine Haftungsbedingungen
Die Firma main lights Veranstaltungstechnik übernimmt nur im Rahmen der jeweils gültigen Fassung des Produkthaftungsgesetzes die Garantie.
9. Kundenhaftung
Der Kunde bzw. Auftraggeber haftet für alle während des Mietzeitraumes entstandenen Schäden, sofern diese nicht eindeutigen Verschleißerscheinungen zugrunde liegen (außer Schäden durch Überbeanspruchung).
Entstehen Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder nicht weisungsgerechten Gebrauch bzw. Unfälle übernimmt der Kunde bzw. Auftraggeber die komplette Haftung und verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung aller weiteren Maßnahmen wie Reparaturarbeiten und Neuanschaffung.
10. Erfüllungsort/Gerichtsstand/geltendes Recht
Der Erfüllungsort ist, soweit im Vertrag nicht anders vereinbart, der Firmensitz der Firma main lights Veranstaltungstechnik.
Der Gerichtsstand für die Firma main lights Veranstaltungstechnik ist das Amtsgericht Frankfurt.
Die Rechtsbeziehung zwischen der Firma main lights Veranstaltungstechnik und dem Auftraggeber unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Nichtausübung eines Rechtes durch die Firma main lights Veranstaltungstechnik gemäß dieser Bestimmungen bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechtes.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
11. Garantieansprüche
Die Firma main lights Veranstaltungstechnik haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Garantiebestimmungen. Grundsätzlich von der Garantie ausgenommen sind Verbrauchs- und Verschleißteile. Umtausch bzw. Wandlung von unter Garantiebedingungen gelieferten Waren ist erst nach dreimaliger Nachbesserung möglich (Produkthaftungsgesetz).
12. Umtauschrecht
Original verpackte Ware hat ein gesetzliches Umtauschrecht von 14 Tagen. Bei Mitnahme der Ware ohne Originalverpackung verzichtet der Kunde automatisch auf sein Umtauschrecht.
13. Dienstleistungen
main lights Veranstaltungstechnik führt die Aufträge nach dem jeweiligen anerkannten Stand der Technik und Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Leistung durch. Der Umfang des Auftrags richtet sich nach dessen schriftlicher Festlegung in der Auftragsbestätigung. Durch eine im Einzelnen vereinbarte Dienstleistung in Form der Gestellung von Personal, insbesondere für Auf- und Abbauarbeiten, Fahrdienste und sonstige projektbegleitende Hilfsarbeiten, werden keine arbeitsvertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem von main lights Veranstaltungstechnik gestelltem Personal begründet. main lights Veranstaltungstechnik bedient sich zur entsprechenden Vertragserfüllung überwiegend selbstständiger Dienstanbieter und Kooperationspartner.
Von der Eignung des gestellten Personals für den konkreten Einsatz hat sich der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsdurchführung zu überzeugen. Beanstandungen sind main lights Veranstaltungstechnik spätestens am ersten Tag der Auftragsdurchführung mitzuteilen. Bei berechtigter Beanstandung ist der Auftraggeber berechtigt, schriftlich den Austausch des Personals zu verlangen. Verletzt der Auftraggeber seine Prüfungs- und Rügepflicht, kann er hieraus keine Rechte herleiten.
Ist die Tätigkeit mit besonderen Gefahren, insbesondere gesundheitlichen, für das eingesetzte Personal verbunden oder treten während des Einsatzes entsprechende nicht bekannte Risiken auf, ist main lights Veranstaltungstechnik berechtigt, das überlassene Personal sofort vom Einsatzort abzuziehen und darüber hinaus vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines vom Auftraggeber zu vertretenden Rücktritts durch
main lights Veranstaltungstechnik bleibt der Vergütungsanspruch für die vereinbarte Vertragsdauer erhalten, soweit keine anderweitige Einsatzmöglichkeit für das Personal gegeben ist.
Bei einer Stornierung die weniger als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn hat der Veranstalter 50 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Erfolgt die Stornierung 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, wird die komplett vereinbarte Vergütung fällig. Der Auftraggeber hat den Nachweis zu erbringen, dass im Einzelfall eine geringere Erstattung anzusetzen ist.
main lights Veranstaltungstechnik haftet grundsätzlich nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung. Alle Ansprüche, egal aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach 12 Monaten. Der Beginn richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. Für Schadensersatzansprüche, die keiner Haftungsbeschränkung unterliegen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
main lights Veranstaltungstechnik ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ohne gesonderte Mitteilung zu speichern und weiterzuverarbeiten.
Frankfurt, den 02.08.2009